Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen
1) Die Leistungen und Angebote der KKS Hahn GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die KKS Hahn GmbH sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
1) Die Angebote der KKS Hahn GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der KKS Hahn GmbH. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2) Die Angestellten und Mitarbeiter der KKS Hahn GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§3 Preise
1) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle allgemeine Preisliste der KKS
Hahn GmbH.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten die im Rahmen des Auftrages
anfallen. Hierzu zählen insbesondere KFZ Betriebskosten, Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im
Rahmen der Dienstleistung von den Kunden oder beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.
3) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die KKS Hahn GmbH an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zehn
Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der KKS Hahn GmbH genannten Preise
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4) Die Preise verstehen sich -falls nicht anders vereinbart- exklusive einer An- und Abfahrtpauschale, die sich grundsätzlich
nach Aufwand berechnet. Dabei wird mindestens eine halbe Zeitstunde jeweils für An- bzw. Abfahrt zusätzlich berechnet,
die an den vereinbarten Zeittarif angehängt wird.
§4 Stornierungen / Absagen von Teilleistungen
1) Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch
nehmen. In diesem Fall berechnet die KKS Hahn GmbH pauschalierte Stornierungsgebühren in Höhe von:
– bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 10% des vereinbarten Preises
– bis 2 Tage vor Auftragsbeginn 20% des vereinbarten Preises
– bis 1 Tag vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
– am Tage des Auftragsbeginns 80% des vereinbarten Preises
Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei der KKS Hahn GmbH. Stornierungen
werden grundsätzlich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00Uhr und 18:00 Uhr entgegengenommen. Bei
späterem Eingang gilt der folgende Werktag als Stornierungsdatum.
2) Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass der KKS Hahn GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder
nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§5 Leistungszeit / Teilleistungen / Änderungen der Leistung
1) Die Leistungszeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen des Auftrages und wird eigenverantwortlich durch die KKS
Hahn GmbH abgestimmt.
2) Die KKS Hahn GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt.
3) Sollte nach Auftragsbeginn im Laufe eines Projektes feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte
Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist die KKS Hahn GmbH berechtigt eine
Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der
geleisteten Stunden erfolgen.
§6 Zahlungen
1) Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen
worden ist. Die Rechnungen sind ohne Abzug je nach Vereinbarung per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung
genannten Bankkonten oder per Nachnahme per Verrechnungsscheck zahlbar.
2) Die KKS Hahn GmbH kann vor Beginn der Dienstleistung eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden
Umsatzvolumens verlangen.
3) Die KKS Hahn GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die KKS Hahn GmbH berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die KKS Hahn GmbH über den geforderten Betrag verfügen kann.
5) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die KKS Hahn GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
6) Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst
oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der KKS Hahn GmbH andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die KKS Hahn GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Die KKS Hahn GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
7) Im Falle des Verzuges ist die KKS Hahn GmbH darüber hinaus berechtigt, von sämtlichen noch nicht aufgeführten
Verträgen zurückzutreten.
8) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind.

§7 Haftungsbeschränkung / Verjährung
1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei

Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die KKS Hahn GmbH als auch gegen den Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

2) Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Dienstleistung müssen
schriftlich, innerhalb eines Kalendermonats nach Beendigung des Auftrages, bei der KKS Hahn GmbH vorliegen.
3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der KKS Hahn GmbH die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, Demonstrationen, usw.), auch wenn sie bei Lieferanten der KKS Hahn GmbH oder deren Unterlieferanten
auftreten, hat die KKS Hahn GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie
berechtigen die KKS Hahn GmbH Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4) Sofern die KKS Hahn GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in
Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in maximaler Höhe des
Nettorechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Leistungen.
5) Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (z.B. Vermögensschäden durch ausgefallene Promotion- oder
Konzerttermine), ist auf die Höhe von 10.000€ begrenzt.
6) Personenschäden sind durch die KFZ Haftpflicht Versicherung bis maximal 7.669.379€ je geschädigter Person
abgedeckt.
§8 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
1) Die KKS Hahn GmbH erhält von dem Auftraggeber alle für die Durchführung des Dienstleistungsvorhabens erforderlichen
Unterlagen, Informationen und Daten, soweit das Erfordernis dem Vertragspartner bekannt ist. Die Unterlagen,
Informationen und Daten müssen der KKS Hahn GmbH innerhalb einer zumutbaren Zeit in endgültiger und verbindlicher
Fassung vorliegen. Die KKS Hahn GmbH ist nicht verpflichtet, die zu übergebenden Unterlagen, Informationen und Daten
auf Mängelfreiheit zu überprüfen.
§9 Geheimhaltung
1) Die KKS Hahn GmbH wird als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen während der Dauer und nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses Dritten nicht zugänglich machen, solange und soweit nicht diese Informationen auf andere
Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber auf die vertrauliche Behandlung schriftlich verzichtet hat.
Für den Auftraggeber gilt gegenüber der KKS Hahn GmbH eine entsprechende Verpflichtung.
2) Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von Unterlagen, Informationen und Daten, die der Auftraggeber der KKS Hahn
GmbH übergibt, haftet nur der Auftraggeber. Die KKS Hahn GmbH ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der
Benutzung zu überprüfen. Sollte die KKS Hahn GmbH aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen, Informationen und
Daten von Dritten auf Unterlassung oder auf Schadensersatzansprüche in Anspruch genommen werden, so stellt der
Auftraggeber die KKS Hahn GmbH von allen Ansprüchen frei.
§10 Gewährleistung
1) Sollte eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Auftraggeber innerhalb
angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die KKS Hahn GmbH ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Die KKS Hahn GmbH kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn diese
einen unverhältnismäßigen Aufwand fordert.
§11 Allgemeine Bestimmungen
1) Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der KKS Hahn GmbH und dem
Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Leverkusen.
3) Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die Ihrem
wirtschaftlichen Zweck entspricht.