General Terms and Conditions
§1 Geltung der Bedingungen
1) Die Leistungen und Angebote der KKS Hahn GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die KKS Hahn GmbH sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
1) Die Angebote der KKS Hahn GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der KKS Hahn GmbH. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2) Die Angestellten und Mitarbeiter der KKS Hahn GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§3 Preise
1) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle allgemeine Preisliste der KKS
Hahn GmbH.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten die im Rahmen des Auftrages
anfallen. Hierzu zählen insbesondere KFZ Betriebskosten, Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im
Rahmen der Dienstleistung von den Kunden oder beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.
3) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die KKS Hahn GmbH an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zehn
Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung der KKS Hahn GmbH genannten Preise
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4) Die Preise verstehen sich -falls nicht anders vereinbart- exklusive einer An- und Abfahrtpauschale, die sich grundsätzlich
nach Aufwand berechnet. Dabei wird mindestens eine halbe Zeitstunde jeweils für An- bzw. Abfahrt zusätzlich berechnet,
die an den vereinbarten Zeittarif angehängt wird.
§4 Stornierungen / Absagen von Teilleistungen
1) Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch
nehmen. In diesem Fall berechnet die KKS Hahn GmbH pauschalierte Stornierungsgebühren in Höhe von:
– bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 10% des vereinbarten Preises
– bis 2 Tage vor Auftragsbeginn 20% des vereinbarten Preises
– bis 1 Tag vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
– am Tage des Auftragsbeginns 80% des vereinbarten Preises
Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei der KKS Hahn GmbH. Stornierungen
werden grundsätzlich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00Uhr und 18:00 Uhr entgegengenommen. Bei
späterem Eingang gilt der folgende Werktag als Stornierungsdatum.
2) Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass der KKS Hahn GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder
nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§5 Leistungszeit / Teilleistungen / Änderungen der Leistung
1) Die Leistungszeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen des Auftrages und wird eigenverantwortlich durch die KKS
Hahn GmbH abgestimmt.
2) Die KKS Hahn GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt.
3) Sollte nach Auftragsbeginn im Laufe eines Projektes feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte
Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist die KKS Hahn GmbH berechtigt eine
Preiskorrektur nach der allgemeinen Preisliste vorzunehmen. Diese kann auch nachträglich gegen Nachweis der
geleisteten Stunden erfolgen.
§6 Zahlungen
1) Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen
worden ist. Die Rechnungen sind ohne Abzug je nach Vereinbarung per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung
genannten Bankkonten oder per Nachnahme per Verrechnungsscheck zahlbar.
2) Die KKS Hahn GmbH kann vor Beginn der Dienstleistung eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden
Umsatzvolumens verlangen.
3) Die KKS Hahn GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die KKS Hahn GmbH berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die KKS Hahn GmbH über den geforderten Betrag verfügen kann.
5) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die KKS Hahn GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
6) Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst
oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der KKS Hahn GmbH andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die KKS Hahn GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Die KKS Hahn GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
7) Im Falle des Verzuges ist die KKS Hahn GmbH darüber hinaus berechtigt, von sämtlichen noch nicht aufgeführten
Verträgen zurückzutreten.
8) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind.
§7 Limitation of Liability / Statute of Limitations
1) Claims for damages arising from impossibility of performance due to positive breach of contract, from culpa in contrahendo
The liability claims against KKS Hahn GmbH as well as against the vicarious agent
are excluded, unless there is intentional or grossly negligent action.
2) All possible claims for non-contractual provision of our services must be submitted to KKS Hahn GmbH in writing at
within one calendar month of completion of the order.
3) KKS Hahn GmbH shall not be responsible for delays in performance due to force majeure and due to events that make performance
significantly more difficult or impossible for KKS Hahn GmbH (this includes in particular strikes, lockouts, official
orders, demonstrations, etc.), even if they occur at suppliers of KKS Hahn GmbH or their sub-suppliers
, even in the case of bindingly agreed deadlines and dates. They
entitle KKS Hahn GmbH to postpone performance for the duration of the hindrance plus a reasonable start-up time
or to withdraw from the contract in whole or in part due to the part not yet fulfilled.
4) If KKS Hahn GmbH is responsible for non-compliance with bindingly agreed deadlines and dates or is in
default, the contractual partner shall be entitled to compensation for default up to a maximum of the
net invoice amount of the services affected by the delay.
5) Liability for damages that are not physical injuries (e.g. financial losses due to canceled promotion or
concert dates) is limited to the amount of €10,000.
6) Personal injury is covered by the motor vehicle liability insurance up to a maximum of €7,669,379 per injured person
.
§8 Obligation of the contractual partner to cooperate
1) KKS Hahn GmbH shall receive from the client all documents,
information and data required for the execution of the service project, insofar as the contractual partner is aware of the requirement. The documents,
information and data must be submitted to KKS Hahn GmbH within a reasonable time in a final and binding
version. KKS Hahn GmbH is not obliged to check the documents, information and data
to be handed over for freedom from defects.
§9 Confidentiality
1) KKS Hahn GmbH shall not make information declared to be confidential accessible to third parties during the term and after termination
of the contractual relationship, as long as and insofar as this information has not become generally known in another
manner or the client has waived confidential treatment in writing.
The client shall be subject to a corresponding obligation towards KKS Hahn GmbH.
2) Only the client shall be liable for the legality of the use of documents, information and data which the client hands over to KKS Hahn
GmbH. KKS Hahn GmbH is not obliged to check the legality of
use. Should KKS Hahn GmbH be held liable by third parties for injunctive relief or claims for damages due to the use of such documents, information and
data, the
client shall indemnify KKS Hahn GmbH against all claims.
§10 Warranty
1) Should a service not be provided or not be provided in accordance with the contract, the client may demand remedy within
reasonable time. KKS Hahn GmbH shall be entitled to remedy the situation by providing a substitute service of equal or
higher value. However, KKS Hahn GmbH may refuse to remedy the situation if this
requires disproportionate effort.
§11 General provisions
1) The law of the Federal Republic of Germany shall apply to these business relations and all legal relations between KKS Hahn GmbH and the
contractual partner.
2) The exclusive place of jurisdiction for all disputes arising directly or indirectly from the contractual relationship
is Leverkusen.
3) Should a provision in these General Terms and Conditions or a provision within the framework of other
agreements be invalid, this shall not affect the validity of all other provisions or agreements
. The parties undertake to replace an invalid provision with one that corresponds to their
economic purpose.